
Referent: Ulrich von Klinggräff (Anwalt von Lina E.)
Von September 2021 bis Ende Mai 2023 fand vor dem OLG Dresden in fast 100 Verhandlungstagen das sogenannte Antifa-Ost-Verfahren gegen 4 Antifaschist*innen statt.
Lina E., der in der Anklage eine zentrale Rolle zugewiesen wurde, und den 3 anderen Angeklagten wurde im Wesentlichen vorgeworfen, zwischen Oktober 2018 und Februar 2020 in Sachsen und Thüringen Angriffe auf Mitglieder der rechtsradikalen Szene verübt zu haben und diese dabei teilweise erheblich verletzt zu haben.
Neben diesen Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung warf die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft, die das Verfahren wegen seiner angeblichen besonderen Bedeutung an sich gezogen hatte, den Angeklagten vor, diese Taten als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB verübt zu haben.
Lina E., die sich zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits mehr als 900 Tage in Untersuchungshaft befunden hatte, wurde mit dem Urteil vom 31. Mai 2023 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Die weiteren Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren und 5 Monaten und 3 Jahren und 3 Monaten.
In der Veranstaltung soll es darum gehen, die Besonderheiten dieses Verfahrens, welches von einem ungewöhnlich großen öffentlichen Interesse und von teilweise heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Verfahrensbeteiligten begleitet war, nachzuzeichnen. Es soll dargelegt werden, welche Art von justizieller und öffentlicher Vorverurteilung stattgefunden hat und wie dieses Verfahren von der Strafjustiz als eine Art Terrorverfahren inszeniert worden ist und dabei der Rahmen eines „normalen“ Strafverfahrens verlassen worden ist und der Prozess als Beispiel politischer Justiz verstanden werden kann.

Die Veranstaltung findet als Teil der Alternativen Einführungstage Erfurt statt.